Gutachten werden für Oldtimer, Motorräder, Tuningfahrzeuge, Sportwagen, PKWs, LKWs und andere Fahrzeuge angeboten.
Bei einem unverschuldeten Unfallschaden (auch bei Teilschuld), haben Sie als Geschädigter das Recht einen Gutachter Ihrer persönlichen Wahl und Vertrauens, mit der Erstellung eines entsprechenden Haftpflicht-Gutachtens zu beauftragen.
Ein Kaskoschadengutachten (Vollkasko, Teilkasko) wird benötigt, wenn Sie an Ihrem eigenen Fahrzeug einen Schaden erlitten haben. Hier sollte jedoch vorab Rücksprache mit der Versicherung genommen werden, denn viele Versicherungen wollen Ihren eigenen Sachverständigen, mit der Gutachten aufnahmen beauftragen.
Ein Wertgutachten ermittelt den Zeitwert zu einem Stichtag den tatsächlichen Wert des Fahrzeuges z .B für Versicherung, Finanzamt, Leasing - Rückgabe, Kauf oder Verkauf eines Fahrzeuges. Bei Oldtimer muss ein Wertgutachten vorliegen, für die Versicherungseinstufung.
Gebrauchtwagen Bewertung
Die Gebrauchtwagenbewertung ist hilfreich bei einem Fahrzeug verkauf um zu wissen was der tatsächliche Preis am Markt ergibt.
Einen Firmenwagen aus dem Firmenbesitz privat zu erwerben dient diese Bewertung auch. Beim Finanzamt ist diese Bewertung anerkannt und Sie zahlen nur den tatsächlichen Preis des Fahrzeuges.
Technische Test Messungen für die Beurteilung von Vorschäden.
Untersuchung des Lackes auf Umwelteinflüsse, Materialfehler bei Neufahrzeugen oder instandgesetzten Fahrzeugen, Lackuntersuchungen bezüglich der Lackqualität (Lackhärte, Lackstärke, Lackanhaftung).
Wieviel ist mein Fahrzeug Wert?
Versicherungsgutachten Oldtimer:
Mittlerweile verlangen die Versicherer für die H-Zulassung ein Oldtimer Gutachten.
Das im Falle eines Schadens z.B. Brand, Diebstahl oder Unfall der Wert des Fahrzeugs fest steht, denn Sie stehen für die Beweislast. Die Gutachten werden anhand des Fahrzeugzustand mit umfangreicher
Begutachtung auf Originalität und Zeitgemäßen zustand untersucht. Motor, Getriebe, Unterboden, Glaß, Innenausstattung und Karosserie.